Ihr Datenschutz ab 25.05.2018
Die ab dem 25.05.2018 geltende neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirft für uns alle Fragen auf.
„Was muss ich tun, um die DSGVO in meiner Praxis umzusetzen?“
„Muss eine Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?“
„Sind kleine Arztpraxen mit nur einem oder zwei Ärzten von der DSGVO ausgenommen?“
Die Informationsflut im Internet stellt Leitfäden und Checklisten zum Datenschutz in der Arztpraxis zur Verfügung, in denen vermeintlich wichtige Aspekte aufgeführt sind, die Ärzte und MFA‘s beachten sollten. Allerdings immer gleichzeitig mit dem Vermerk, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit beinhaltet!
Lassen Sie sich nicht verunsichern und sprechen uns an – BP steht Ihnen mit Vor-Ort-Betreuung eines ausgebildeten Datenschutzbeauftragten professionell zur Seite!
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